Aufnahmebedingungen

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Berufsausbildung in einem für die Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren sowie
  • eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr, bei Teilzeitunterricht kann die spätere einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden
  • oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren (sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitausbildung).

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2024 von Miya Ishihara.

Zurück